AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (Stand 01.2008)
Fa. KFZ-Lehner e.U., Ing. Gregor Lehner, Hirtenberger Straße 8, A-2551 Enzesfeld

 

1. Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung bzw. mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht. Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

 

2. Angebot und Vertragsschluß

Die Angebote des Verkäufers insbesondere in seinem Prospekt und Internetshop sind freibleibend und unverbindlich. Annahmenklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind unbeschadet der übernommenen Maßgarantie nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

 

3. Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge sind entgeltlich, sofern die Kosten hiefür vereinbart wurden. Ein Kostenvoranschlag beinhaltet eine nach kaufmännischen und technischen Gesichtspunkten vorgenommene Detaillierung und Aufschlüsselung bei den Einzelposten Material, Arbeit etc. Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages wird nach dem Werkstätten-Stundensatz verrechnet. Diese Kosten werden bei nachfolgender Auftragserteilung in Abzug gebracht und zwar in dem Verhältnis, in dem sich der tatsächlich erteilte Auftrag zum Umfang des ursprünglichen Kostenvoranschlages verhält. Die aus Anlass der Erstellung des Kostenvoranschlages erforderlichen und in Auftrag gegebenen Leistungen wie Fahrten, Reisen, Montagearbeiten und ähnliches werden dem Auftraggeber gesondert verrechnet.

 

4. Liefer- und Leistungszeit

Für Werkstattarbeiten ist ein vereinbarter Fertigstellungstermin im Auftragsschreiben festzuhalten.

Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

 

5. Lieferfristen

Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges übernommen. Die Folgen höherer Gewalt oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse bei uns oder bei Dritten, mit denen wir in Geschäftsverbindung stehen, z.B. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördlichen Maßnahmen, entbinden uns von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und geben uns außerdem das Recht, weitere Lieferungen ohne Schadenersatzgewährung und ohne Nachlieferungsverpflichtung einzustellen.

 

6. Tauschaggregate

Die Berechnung von Tauschpreisen setzt voraus, dass die vom Auftraggeber beigestellten Aggregate keine ungewöhnlichen Schäden aufweisen und noch aufbereitungsfähig sind.

 

7. Altteile

Ersetzte Altteile - ausgenommen Tauschteile - sind vom Auftragnehmer bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin aufzubewahren und deren Herausgabe kann bis zu diesem Zeitpunkt verlangt werden, andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Altteile zu entsorgen. Allfällige Entsorgungskosten gehen zulasten des Auftraggebers.

 

8. Probefahrten

Der Instandsetzungsauftrag umfasst die Ermächtigung, mit Kraftfahrzeugen und Aggregaten Probeläufe sowie Probe- und Überstellungsfahrten - unter Verwendung von Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen - durchzuführen.

 

9. Abstellung von Fahrzeugen auf öffentlicher Verkehrsfläche

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Reparaturgegenstand ab jenem Tag, der dem im Auftragsschreiben genannten Fertigstellungstermin folgt, vom Auftragnehmer auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt werden kann.

 

10. Gefahrübergang bei Warensendung

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

 

11. TÜV-Gutachten, Eintragung in die Fahrzeugpapiere

Nur für diejenigen Artikel, auf die im Prospekt / Internetshop ausdrücklich hingewiesen wurde, ist ein TÜV Gutachten erstellt. Artikel ohne TÜV Gutachten und Artikel mit der Kennzeichnung „nicht im Bereich der STVO zugelassen" sind zum Teil nicht eintragungsfähig. Eine Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr liegt somit im Risiko des Käufers.

 

12. Konstruktionsänderungen von Waren

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

 

13. Gewährleistung

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers - insbesondere unter Ausschuss jedweder Folgeschäden des Käufers -Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

Dem Verkäufer sind Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, kostenfrei an den Verkäufer zu schicken.

Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer aus.

Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleiß- und Gebrauchtteile, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden. Die Gewährleistung gilt nicht für Artikel und Leistungen die zu Wettbewerbszwecken bzw. im Motorsport verwendet werden. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Sie sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Waren und Leistungen des Verkäufers und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

Aus- und Einbaukosten werden vom Verkäufer nicht übernommen.

 

14. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich.

Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen der gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt -soweit nicht Abzahlungsgesetz Anwendung findet kein Rücktritt vom Vertrag.

 

15. Zahlung

Die Zahlung für erbrachte Instandsetzungs-, Umbauarbeiten und verkaufte Waren hat bei Übergabe bar zu erfolgen; soweit vom Auftragnehmer Zahlung durch Wechsel, Scheck etc. akzeptiert wird, erfolgt dies zahlungshalber und gehen anfallende Spesen zu Lasten des Auftraggebers. Die Zahlung für Warensendungen erfolgt soweit nicht anders vereinbart, per Lieferung auf Nachnahme, oder Vorauskasse. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über den Banken-Diskontsatz zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer mit dessen Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Auftraggebers steht, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.

 

16. Preise

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Verkaufspreise sowie alle Angebote und Berechnungen in Euro. Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtum immer vorbehalten. Die Preise sind freibleibend, enthalten keine Umsatzsteuer und Kosten der Verpackung und erhöhen sich jedenfalls mit unserer Preisliste. Sollten sich unsere Kalkulationsgrundlagen (zum Beispiel Einstandspreise, Belastungen durch Steuern, Gebühren und öffentliche Abgaben u.a.m.) erhöhen, sind wir berechtigt, bereits vereinbarte Preise zu erhöhen. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung bzw. Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers. Die Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug fällig und porto- und spesenfrei zahlbar.

 

17. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

18. Rücktrittsrecht (nur für Verbraucher)

Gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz können Besteller, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, binnen einer Frist von sieben Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragsklärung) zurücktreten. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Verbraucher zu laufen, Samstage gelten nicht als Werkstage. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

 

19. Rücksendung

Rücksendungen gelieferter Teile dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer und gegen Übernahme der Frachtkosten sowie gegen Bezahlung einer Unkostenpauschale (für Einlagerung u. a.) in Höhe von 10% des Kaufpreises erfolgen. Zurückgesandte Ware kann vom Verkäufer nur in Originalverpackung und einwandfreiem Urzustand akzeptiert werden. Unberechtigte Rücksendungen, Rücksendungen mit nicht vollständigen Angaben, sowie Rücksendungen wegen nicht eingelöster Nachnahme verpflichten den Käufer zur Übernahme der dem Verkäufer entstandenen Versandkosten. Teile und Sonderanfertigungen, die speziell für den Käufer bestellt bzw. angefertigt wurden, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

 

20. Konsumentenschutz

Für Käufer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese Geschäftsbedienungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz, wobei ausdrücklich festgehalten wird, dass die Nichtigkeit eines Teiles dieser Bestimmungen die Gültigkeit der weiteren Punkte nicht berührt.

 

21. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich. Soweit gesetzlich zulässig, ist Wiener Neustadt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.